Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen
pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur
Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Pflegebedürftige, die Kombipflege oder nur Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI in
Anspruch nehmen, müseen keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
. Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits
die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung,
Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.
Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.
Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Auch wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt werden, können diese Beratungen in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen, drohende Erschöpfung mit Gleichgültigkeit und Müdigkeit zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Missbrauch soll durch diese Pflicht zur Beratung in der eigenen Wohnung erschwert werden.
Die Pflegekassen sollen Schulungskurse unentgeltlich für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Das legt Paragraph 45 des Elften Sozialgesetzbuches (§ 45, SGB XI) fest, um „soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken”. Die Kassen „beauftragen” dafür Institutionen, Vereine und Pflegedienste, mit denen sie entsprechende Rahmenvereinbarungen treffen, damit die einheitliche inhaltliche Gestaltung und Qualität der Kurse gewährleistet ist.
Zwar ist dieses Gesetz nicht neu – es existiert seit 2002 mit der Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes – ambulante Pflegedienste aber zum Beispiel haben solche Angebote seitdem nur allmählich entwickelt. Inzwischen gibt es in jeder Region verschiedene Kursprogramme und Anbieter.
In den Pflegekursen werden pflegende Angehörige informiert über
-Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
-Rücken schonende Transfer-Methoden (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
-Ernährung und Vorbeugung (z. B. Dekubitus-Prophylaxe)
-Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
-Pflegeversicherung und Recht
Wenn die Kräfte nachlassen und immer mehr Beistand benötigt wird,
kommt der Bedarf auf, die Betreuung in andere Hände zu geben.
Oft bleibt nur die 24-Stunden-Hilfe, die man sich selber ins Haus holt,
um Unterstützung bei der Erledigung des Alltags zu bekommen.
Gleichzeitig wünschen sich Senioren oft nichts sehnlicher,
als in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu dürfen.
Erinnerungen um sich haben zu können und die Nähe zur Familie zu spüren
kann die Gesundheit positiv beeinflussen.
Viele Pflegebedürftige bauen sehr schnell ab,
wenn sie ihre eigenen vier Wände verlassen müssen.
Häusliche 24-Stunden-Pflege kann jedoch bei noch so großer
Zuneigung die physischen und die psychischen Kräfte übersteigen,
gerade wenn es um Demenzerkrankung geht.
Angehörige sind dann nicht mehr in der Lage,
ihre Liebe mit in die 24 Stunden Betreuung einzubringen
und können sogar selber krank werden.
Ich unterstütze Sie gerne geeignete Partner für diese vertrauensvolle Aufgabe
zu organisieren und begleite diese Betreuung durch regelmäßige Besuche
und Überprüfung der Versorgung, falls Sie dies wünschen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen überprüft per zufall ausgewählte
Klienten einmal jährlich in ambulanten und stationären Diensten.
Wer aber prüft die 24-Stunden-Betreuung, unabhängig der Form.
Ich Unterstütze und berate Sie....
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht und
sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt.