Leistungen für Kostenträger/Versicherungen

●Abgrenzung und Wertung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den eventuellen Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls inkl. Funktions- und Fähigkeitsstörungen und detaillierte Darstellung des Hilfebedarfs

 

●Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten

 

●Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen

 

●Einschätzung der Hilfsmittelversorgung

 

●Planung baulicher Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen

Pflegeberater nach

§7a

SGBXI

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© Pflegesachverständiger Huber