●Abgrenzung und Wertung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den eventuellen Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls inkl. Funktions- und Fähigkeitsstörungen und detaillierte Darstellung des Hilfebedarfs
●Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
●Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen
●Einschätzung der Hilfsmittelversorgung
●Planung baulicher Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen