Eine Alternative zu den Gutachten des Medizinischen Dienstes.

 

Es gibt die Möglichkeit mich als unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu zu ziehen wenn die Begutachtung durch den MDK nicht nach Ihren Erwartungen erfolgt.

Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen erfolgt durch Gerichte.

Aber auch Betroffene und deren Angehörige haben die Möglichkeit eine individuelle Hilfeleistung bei der Erstellung von  Pflegegutachten und Beratung  zu Widerspruchsverfahren.

Ich erstelle Gutachten für Krankenkassen und Versicherungsträger im Bereich des SGB V und SGB XI.

Pflegeberater nach

§7a

SGBXI

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© Pflegesachverständiger Huber