Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

 

Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Ich gehe gemeinsam mit Ihnen diesen Weg.

 

Wohnberatung

 

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein großer Einschnitt im Leben. Häufig ist ein bevorstehender Wohnortwechsel mit zahlreichen Ängsten und negativen Gefühlen verbunden und fällt dadurch außerordentlich schwer

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist aber nur eine Möglichkeit von vielen und sicherlich nicht immer die Wohnform, die im Alter gewünscht wird. Unumgängliche Hilfe und Betreuung im Alter ist oft gewünscht und erforderlich. Doch sollten alle Notwendigkeiten so angenehm wie möglich sein.

 

Daher biete ich Ihnen die Analyse der bestmöglichen persönlichen Wohnform im Alter unter Berücksichtigung

•             der persönlichen Situation

•             von persönlichen Wünschen und Neigungen

•             der persönlichen finanziellen Aspekte

•             vorhandener Erkrankungen und Behinderungen

•             der persönlichen Absicherung im Alter

 

Behinderten- und altersgerechtes Wohnen

 

Bei notwendigen Umbauten zu optimal möglicher Pflege in der eigenen Immobilie oder in Absprache/Einverständniserklärung des Vermieters biete ich Ihnen einen umfassenden Beratungs-, Betreuungs- und Abwicklungsservice incl. Kostenberechnungen, Kostenübernahmeanträgen und Kostenverhandlungen an:

•             bei behindertengerechten Badezimmerumbauten

•             bei behindertengerechten Küchenumbauten

•             bei behindertengerechten Umbauten der Zuwegung der Immobilie

•             bei behindertengerechten Schlafzimmerumbauten

•             bei behindertengerechten Umbauten der Fußböden, Türen und Treppen

Pflegeberater nach

§7a

SGBXI

Druckversion | Sitemap
© Pflegesachverständiger Huber